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Der GDA Gefahrstoff-Check ist ein Angebot an alle Akteure und Akteurinnen im Arbeits- und Gesundheitsschutz eines Unternehmens. Damit können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt werden und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen getroffen werden. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sollen mit Hilfe dieser Selbsteinschätzung beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung unterstützt werden.
Zudem dient dieses Werkzeug auch als Hilfsmittel für die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten der Länder und die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, die die Betriebe bei dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ aktiv begleiten.
Der GDA Gefahrstoff-Check für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Mit dem Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wollen die GDA-Träger ein starkes Zeichen im Kampf gegen berufsbedingte Krebserkrankungen setzen.
Im Rahmen dieses Programms werden von den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Länder und den Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger ausgewählte Klein- und Mittelbetriebe besichtigt, wobei ein Fachdatenbogen zum Einsatz kommt. Dabei kann der GDA Gefahrstoff-Check die Beantwortung der entsprechenden Fragen des Fachdatenbogens erleichtern. Es wird auch gefragt, ob der GDA Gefahrstoff-Check von dem Unternehmen vor der Betriebsbesichtigung durchgeführt wurde.
Der GDA Gefahrstoff-Check wurde von den Unfallversicherungsträgern als ein wichtiges Element dieses gemeinsamen Arbeitsprogrammes von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern erarbeitet.
Die GDA ist eine gemeinsame, dauerhafte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern in Abstimmung mit den Sozialpartnern. Sie verfolgt das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen weiter zu stärken. Dieses Ziel wird in dafür entwickelten bundesweiten Arbeitsprogrammen umgesetzt. Die Arbeitsprogramme richten sich insbesondere an die Unternehmen und sollen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Führungskräfte, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie andere betriebliche Arbeitsschutzexperten und Arbeitsschutzexpertinnen bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes unterstützen.
Mehr Informationen: www.GDA-Portal.de